Strafen und Belohnen – Beispiele
... im Vorschulalter
FRAGE: Was tun, wenn ein knapp Dreijähriger trotz Verbot eine besonders schöne Blumenvase untersucht, bis sie in Scherben liegt?
ANTWORT: Wenn Mamas Lieblingsvase durch Unachtsamkeit kaputtgegangen ist, lernt der Dreijährige am besten zu erleben, „was er getan hat", wenn er sieht und mitempfindet, wie sie jetzt traurig ist und schweigend die Scherben zusammensucht und das Ganze in Ordnung bringt. In diesem Alter muss sich die Mutter aber auch sagen, dass Verbote wie – „Das darfst du nicht anfassen, das könnte kaputtgehen" – nicht altersgerecht sind. Kostbare Vasen sollten nicht in Reichweite des Kindes stehen. Denn was die Mutter schätzt und gerne anfasst, möchte das Kind auch gerne „haben". Ist es jedoch nicht erreichbar, so wählt es in seiner Phantasie einen Ersatz und spielt dann damit, als wäre es die kostbare Vase.
Im Vorschulalter ist nonverbale Erziehung angesagt. Es wirkt das am besten, was getan wird. Die Vase so hinzustellen, dass nichts passieren kann, bedeutet: Das darfst du nicht anfassen. Die Logik der Tatsachen – und nicht Erklärungen – überzeugen am besten. Je eindeutiger und sicherer der Erwachsene handelt (und nicht redet, begründet, erklärt und sich endlos wiederholt), umso weniger wird ein Kind dieses Alters selbst argumentieren und provozieren. Es lernt am Erleben der sachbezogenen und sinnvollen Handlungen selbst geschickt und sachdienlich tätig zu sein. Auch der Vierjährige, der Geld aus der Schublade nimmt, tut es meist, weil er die Mutter so oft dabei beobachtet hat. Es handelt sich hier also um Nachahmung und nicht etwa um Stehlen. Ähnliches gilt für das „Stehlen" von Spielsachen. Ein Kind hat in diesem Alter noch nicht gelernt, dass die Welt ihm nicht ganz gehört. Es bedarf noch der regulierenden Anwesenheit des Erwachsenen, der hilft, die Spielsachen der Freunde am Ort zu belassen, wenn es nach Hause geht.
FRAGE: Was macht man, wenn Kinder beim Essen herumschmieren und lachend über Tisch und Stühle klettern, obwohl die Mutter sie „zur Ordnung" ruft?
ANTWORT: Auch hier liegt das Problem bereits in der Tatsache, dass das Wort der Mutter nicht mehr gilt. Wahrscheinlich ist es zu oft vorgekommen, dass die Eltern bei anderen Unarten am Ende doch immer – lachend oder erlahmend – nachgaben und mit ihren Ermahnungen erfolglos blieben. Vielleicht liegt es auch daran, dass einer der Partner dem anderen öfters zugerufen hat: Ach, lass ihn doch machen." „ Der geschilderten Situationen können die Eltern nur Herr werden, wenn sie sich über ein gemeinsames Vorgehen einigen oder fachkundigen Rat einholen.
FRAGE: Was aber tun, wenn ein Fünfjähriger lügt?
ANTWORT: Er weiß bereits genau, dass er es war, der etwas getan hat. Hier wird der Erwachsene zunächst seine Betroffenheit zum Ausdruck bringen. Er wird sich aber auch klarmachen, dass das Kind es eigentlich nicht gewesen sein will. Und diese Einsicht will das Kind auch am Erwachsenen, an der Art, wie er reagiert, erleben. Es braucht den klaren vertrauenden Blick und das Durchschauen der Lüge für seine weitere Entwicklung.
Eltern, denen die Hand häufiger ausrutscht, werden sich sagen: Wenn ich mich gehen lasse, tue ich eigentlich dasselbe wie mein tobendes und provozierendes Kind. Sie sollten sich energisch vornehmen, dem Kind ruhig und bestimmt die nötigen Grenzen aufzuzeigen, es aber nicht schutzlos den eigenen Emotionen und Affekten auszusetzen, die immer nachteilig auf die Entwicklung des Kindes wirken. Jeder Schreck wirkt sich bis in die vegetativen Funktionen seiner Organe hinein aus. Außerdem hat das Kind etwas erlebt, das ganz und gar nicht vorbildlich war, das in keinem Verhältnis stand zu den „Vergehen“, um die es ging. Bei nächster Gelegenheit wird es die Eltern nachahmen und selber zu schlagen anfangen. Das Unrecht, das ihm widerfahren ist, wird es „weitergeben". Später, als Erwachsener, fragt es sich unter Umständen, warum bei ihm die Hand so locker sitzt.
FRAGE: Wie steht es mit dem Loben?
ANTWORT: Durch Bestätigung und Lob fühlt sich das Kind in seiner Persönlichkeit bzw. Identität gestärkt. Im Erleben der Freude darüber, dass etwas gelungen ist, erfährt es etwas über die Wirkung seiner Handlung.
„Wenn wir auf dem Gipfel angekommen sind, gibt es einen Saft!" Hier wirkt bei der Wanderung eine Vorstellung beschwingend auf die ermüdeten Glieder der Familie. Diese Art von Belohnung hat auch tatsächlich etwas mit der vorangegangenen Anstrengung zu tun und gibt nicht zuletzt auch der Freude Ausdruck, ein Ziel erreicht zu haben.
„Wenn du schnell ins Bett gehst, gibt's noch eine Geschichte." Auch das ist stimmig, weil es sonst zu spät ist zum Vorlesen.
Betontes und übertriebenes Loben ruft beim Kind dagegen unbewusst ein leises Erstaunen darüber hervor, dass es sich so lobenswert verhalten hat. Es hätte also auch anders handeln, sich anders verhalten können, als es das selbstverständlich getan hat. Dem Kind wird seine Tat als etwas Besonderes hingestellt, während es selbst ganz damit verbunden war. Das bewirkt eine Distanzierung, die im Vorschulalter besonders ungünstig ist.
... im Schulalter
Ab dem Schulalter kann man das Kind schon selbst mit überlegen lassen, auf welche Weise ein angerichteter Schaden wieder gutgemacht werden kann. „Ins Gewissen zu reden" ist dabei nur sinnvoll, wenn das Innenerleben des Kindes so weit entwickelt ist, dass es seine persönliche Gewissensstimme empfindet. Das ist selten vor dem zehnten Lebensjahr der Fall. Außerdem bildet sich das Gewissen gerade durch die Art und Weise, wie Lebenserfahrungen in Glück und Pech, Schaden und Nutzen verarbeitet werden.
Nicht „Moralpredigten" sind es, die das Gewissen wecken, sondern die Begegnung mit der Wirklichkeit, mit Tatsachen.
Hat ein Achtjähriger eine Scheibe eingetreten, setzt man zunächst gemeinsam ein Stück Pappe oder einen Vorhang ein, wodurch das Fenster zwar provisorisch verschlossen, der Schaden aber immer noch sichtbar ist. Das Kind erlebt, dass man nicht mehr hindurchschauen kann. Auch hier wird sich die Mutter überlegen, was die Voraussetzungen waren, unter denen das Unglück geschah, und prüfen, was sie hätte anders machen können. Dann wird die neue Scheibe möglichst im Beisein des Kindes eingesetzt. Es kann auf diese Weise erleben, wie viel Aufwand und Arbeit eine solche Angelegenheit mit sich bringt.
Ein weiteres Beispiel: Das Mittagessen ist angekündigt und es fehlt ein Kind beim Essen. Erhitzt vom schnellen Laufen kommt es mit einer Viertelstunde Verspätung an und berichtet atemlos, dass es unbedingt das Völkerballspiel noch habe zu Ende spielen wollen. Das ist eine andere Situation, als wenn sich die Kinder bereits daran gewöhnt haben, dass die Mutter häufig zum Essen ruft und dann doch jeder kommt, wann er Lust hat, da ihre Worte offenbar bei den Kindern kein Gewicht mehr haben. Im erstgenannten Fall hat das Kind durch die Art seiner Erzählung zum Ausdruck gebracht, dass es deutlich weiß, dass es eigentlich pünktlich zum Essen hätte zu Hause sein müssen. Ist jedoch durch häufige Inkonsequenz der Erwachsenen das Thema schon „ausgeleiert", so ist es nötig, gemeinsam einen neuen Anfang mit klaren Regeln zur Bildung neuer Gewohnheiten zu machen – einschließlich der dann eintretenden Konsequenzen. Im Schulalter machen die Kinder selbst gerne Vorschläge, was zum Ausgleich für das Zu-spät-Kommen getan werden muss.
Auch über sinnvolles Belohnen im Schulalter sollten sich Eltern und Erzieher Gedanken machen:
„Wenn du mir noch das Brot besorgst, darfst du dir auch ein Eis kaufen." Hier besteht kein Zusammenhang zwischen der Tat und der Belohnung.
Schon etwas anders ist es, wenn sich die Situation folgendermaßen darstellt: „Hol mir bitte noch das Brot vom Bäcker." Marion fällt es sichtlich schwer, sich von ihren Puppen zu trennen. Als sie wiederkommt, erlebt sie die Freude der Mutter über eine geleistete Hilfe. Vielleicht findet sie am nächsten Tag ein neues rotes Schleifchen im Haar ihrer Puppe.
Wenn Kinder einen dringenden Wunsch haben, sollte dieser immer ernst genommen werden. Das kann einmal so aussehen, dass der Gegenstand dringend benötigt wird – z.B. ein Scharnier für eine Tür am Schrank – und deshalb bald gekauft werden sollte. Ein anderes Mal wird man auf den Geburtstag verweisen oder auf Weihnachten, weil „wir es da vielleicht schaffen können“. Oder man wird eine Metamorphose des Wunsches anstreben. So könnte aus einer heiß ersehnten Pistole ein neuer Ball oder eine Zielscheibe mit Wurfpfeilen werden. Es passt jedoch nicht zum Wesen des Wunsches, dass seine Erfüllung zur „Belohnung" oder seine Nichterfüllung zur „Strafe" gemacht wird.
FRAGE: Ist „Geldverdienen" eine angemessene Belohnung?
ANTWORT: Wird Geschirrspülen, Aufräumen, Einkaufen und Ähnliches mit Geld honoriert, erziehen wir die Kinder zu einer sozialen Fehlhaltung, nämlich zu der Ansicht, dass man nicht primär deshalb arbeitet, um den anderen zu helfen und ihnen eine Freude zu machen, sondern um des eigenen materiellen Vorteils willen. Meist erfüllen sich die Kinder dann von „ihrem Geld“ Wünsche, von denen sie annehmen müssen, dass diese von den Eltern nicht ernst genommen oder nicht erfüllt würden. Die Folge davon ist, dass ein Kind unbewusst von der Gesinnung durchdrungen wird, dass jeder sich selbst der Nächste ist, wenn es um die Erfüllung persönlicher Anliegen geht, und dass von anderen diesbezüglich nicht viel zu erwarten ist. Erfährt das Kind jedoch, dass seine eigenen Bedürfnisse und Wünsche von den Eltern wahrgenommen werden und die eigene Arbeit den anderen nützlich ist, wird der Grund gelegt zu einer neuen Sozialauffassung: Wir helfen uns gegenseitig durch unsere Arbeit. Die anderen interessieren sich für unsere Lebensbedürfnisse. Unsere heute noch ganz auf das Ausleben des Egoismus gegründete Lebenseinstellung könnte sich auf diesem Wege langsam wandeln.
Etwas anderes ist es natürlich, wenn z.B. auf eine größere Anschaffung hin „gespart" werden muss. Hier das Kind mit einzubeziehen und ein Bewusstsein dafür zu wecken, dass Geld „verdient" werden muss, um etwas kaufen zu können, ist etwa vom zehnten/elften Lebensjahr an durchaus eine wichtige Überlegung und Erfahrung. Ab diesem Zeitpunkt kann dann auch „Geldverdienen" mit einer Arbeit verbunden werden, die das Kind vorher gerne bzw. den anderen zuliebe – ohne an Geld zu denken – getan hat. Dass Arbeit freiwillig getan und dennoch bezahlt werden kann, ist ein wichtiges Paradox, das sich bewusst zu machen lohnt.
... im Jugendalter (in der Pubertät und danach)
FRAGE: Wie handhabt man als Pädagoge Verhaltenskorrekturen im Jugendalter?ANTWORT: In diesem Alter wird die „Strafe" oder der „gerechte Ausgleich" zu etwas, das die Jugendlichen sich selbst auferlegen sollten.
Den Erwachsenen kommt zunehmend eine beratende und helfende Funktion zu. Es geht jetzt darum, dass sich die Jugendlichen ihre Lern- und Arbeitsziele selbst setzen und aus Fehlern und Fehlverhalten entsprechende Konsequenzen ziehen. Stellt der Vierzehnjährige seine Stereoanlage auf volle Lautstärke, so kann das eine Provokation sein – oder aber Gedankenlosigkeit. Denn er weiß, dass Zimmerlautstärke verabredet wurde. Jetzt gilt es, freundlich-sachlich darauf aufmerksam zu machen, dass es zu laut ist. Ist er uneinsichtig und provoziert weiter, so kann man ankündigen, dass nochmals darüber gesprochen werden muss, und man lässt es im Augenblick auf sich beruhen. Wichtig ist, dass er, wenn das Problem im „Familienrat" dann zur Sprache kommt, die Möglichkeit hat, selber an der neuen Regelung mitzuarbeiten. Ist die Situation insgesamt schon sehr verfahren, sodass kaum mehr Vereinbarungen getroffen und eingehalten werden, gelingt die Bearbeitung der Problematik nur mit Hilfe eines neutralen Dritten bzw. eines Familientherapeuten. Eine Dreizehnjährige, die zu Hause alles herumliegen lässt, darf das in ihrem eigenen Zimmer tun, nicht jedoch in der Wohnung. Auch hier ist es nötig, klare Absprachen zu treffen, die von Zeit zu Zeit kontrolliert, aufgefrischt oder optimiert werden.
An Stelle der „Strafe" steht in diesem Alter die persönliche Einsicht und Korrektur des eigenen Verhaltens; als „Belohnung" empfunden wird die Freude und Dankbarkeit der Umgebung, dass „es klappt".
Gerade jugendliche Pubertierende brauchen Lob und Anerkennung für so genannte Selbstverständlichkeiten – auch wenn es nur ein Lächeln ist oder ein kleines Zeichen, dass man ihr Bemühen wahrgenommen hat. Sind Gewalttätigkeiten vorgekommen, so überlegt man gemeinsam, welche Freude oder Hilfe dem Geschädigten zukommen soll. Wurde etwas gestohlen oder beschädigt, sind der Rückgabemodus und die Wiedergutmachung gefragt. Immer aber sind solche Vorkommnisse auch Signale, dass der Jugendliche das Gespräch, den engeren Kontakt, vermisst oder Enttäuschungen mit sich herumträgt, die er nicht verarbeiten kann. Dann empfiehlt es sich, jemanden zu suchen, der mit ihm sprechen kann. Eltern sind in solchen Situationen oft nicht mehr die „richtigen“ Ansprechpartner (vgl. Elternsein heute: Die Aufgabe der Eltern nach der Pubertät).
Vgl. „Willensschulung – eine Notwendigkeit in Pädagogik und Selbsterziehung“, Kapitel: „Motivation und Willenserziehung im Kindes- und Jugendalter“, gesundheit aktiv