Rechtliche Aspekte der Zusammenarbeit in einem Kollegium
Welche Rechte hat der Einzelne in der Gemeinschaft?
Was sind seine Pflichten?
Wo sind Gleichberechtigung und Mitbestimmung nicht nur sinnvoll, sondern absolut notwendig und welche Pflichten ergeben sich daraus?
In welchen Bereichen gilt es dann Dinge mitzutragen, an deren Zustandekommen man nicht beteiligt war?
Wo darf das keine Gültigkeit haben?
Gerechtigkeit durch Gleichstellung
Das Gerechtigkeitsempfinden entzündet sich an allen Bereichen, in denen man sich als Mensch den anderen gleichgestellt erlebt. In einer Einrichtung, in der Menschen zusammenarbeiten, gibt es darüber hinaus Rechte und Pflichten, die auf den für alle geltenden Vereinbarungen beruhen, die für den möglichst reibungslosen und effektiven Ablauf der Arbeit in der Einrichtung notwendig sind. So gilt es zum Beispiel in einer Schule kollegial zu verabreden, welche Zeitstruktur die Arbeitsabläufe benötigen, wo und wann pünktliches Erscheinen erforderlich ist, welche Führungs- und Sozialstruktur die Sache erfordert, der man seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.
Wo ist Führung, Mandatierung für Aufgaben oder Delegation sachdienlich bzw. nötig?
Welche zeitliche Begrenzung ist für die eine oder andere Beauftragung sinnvoll?
Welche Kontrollorgane für Qualität und Leistung soll es geben?
Je klarer das alles geregelt und gemeinsam beraten und beschlossen wurde, umso ungestörter kann sich jeder in den Arbeitsprozess eingliedern, ohne sich ungerecht behandelt zu fühlen. Jeder Neuankömmling hat die Möglichkeit, diese Arbeitsbedingungen einzusehen und zu den geforderten Rechten und Pflichten „ja“ zu sagen, oder aber die Arbeit an diesem Platz nicht aufzunehmen, wenn er diese Bedingungen ablehnt.
Bildung von Solidarität und Vertrauen
Solidarität und Vertrauen können sich bilden, wenn jeder diesen Bereich der Rechte und Pflichten akzeptiert und von Zeit zu Zeit in einem dafür zuständigen Gremium sich mit anderen darüber berät und ihn weiter verbessern hilft. Auf dieser rechtlichen Ebene zählt jeder Einzelne gleich viel im demokratischen Prozess der Abstimmung darüber, was im Interesse des Ganzen erforderlich ist. Sowohl für die optimale Verteilung der Arbeit wie auch des Geldes bedarf es Richtlinien, an die sich alle Beteiligten für einen gemeinsam festgelegten Zeitraum halten müssen, bis neue Erfahrungen vorliegen und vielleicht das eine oder andere revidiert werden kann oder muss. Ein besonders wichtiges Gebiet der Vereinbarungen betrifft die Qualitätskontrolle, die Sicherung der vereinbarten Leistung. Es muss Menschen geben, die von allen oder zumindest der Mehrheit den Auftrag und das Vertrauen haben – selbstverständlich zeitlich befristet –, Einspruch zu erheben, Probleme zur Sprache zu bringen, Sorgen entgegenzunehmen und sie den dafür Verantwortlichen zu spiegeln. Es muss „Sozialfähige“ geben, die zum Beispiel das Mandat haben, inakzeptable Mängel oder Fehlleistungen beim Namen zu nennen. Wenn dann eine Entlassung oder ein Aufgabenwechsel vorgenommen werden muss, kann dies bei vollem Verständnis für die Situation des Betroffenen aus sachlichen Gründen heraus notwendig sein. Andernfalls würden Qualität und Anspruch der Einrichtung immer weniger der eigentlichen Zielsetzung entsprechen.Spielregeln für soziale Abläufe
Je besser die Spielregeln für soziale Abläufe dieser Art vereinbart sind und alle Beteiligten sich daran orientieren und bei Übertretung sich korrigieren und gegenseitig zur Rede stellen können, umso konstruktiver kann der Arbeitsablauf gestaltet werden. Dadurch gewinnt nicht nur die Arbeit an Kontinuität und Qualität, sondern der Einzelne erlebt auch eine dauerhafte Unterstützung für seinen eigenen Schulungsweg in der Gemeinschaft, indem er lernt, Funktionen zu respektieren, Mandate zu achten, das Fehlermachen-Können und Positionen-ausfüllen-Lernen, nachdem man sie übertragen bekommen hat, auch mitzutragen und Hilfestellung zu geben, ohne den Mandatsträger in Frage zu stellen, bzw. ihm in den Rücken zu fallen. Auf die vereinbarte Zeit hin hat dieser Kredit und genießt das für eine optimale Erfüllung der Aufgabe notwendige Vertrauen und die Hilfestellung der Anderen.
Dadurch, dass die Strukturen im Betrieb transparent sind, so dass der Einzelne sich auch mit dem Ganzen und der Art, wie Entscheidungsprozesse laufen und Informationen weitergegeben werden, verbunden fühlen kann, ist gewährleistet, dass er sich als Mensch akzeptiert erleben und dementsprechend vollen Einsatz leisten kann
Vgl. 18. Kapitel von „Gesundheit durch Erziehung“, Persephone, Kongressband 2006, Verlag am Goetheanum, derzeit vergriffen